+++ Gemeindeordnung NRW gilt selbstverständlich auch für die AfD in Köln +++
Gemeindeordnung NRW gilt selbstverständlich auch für die AfD in Köln Behinderungs- und Benachteiligungsverbot des § 44 Abs. 1 GO gilt für alle Mandatsträger KÖLN, 25.04.2021. Ratsmitglieder sollen durch ihr kommunalpolitisches Engagement keine beruflichen und finanziellen Nachteile erleiden. Der Gesetzgeber hat ihnen deshalb verschiedene Schutz- und Entschädigungspositionen eingeräumt, die an die