Schlagwort: Stephan Boyens 

+++ Grundrechte sind nicht verhandelbar +++

Grundrechte sind nicht verhandelbar Wer in Köln spazieren möchte, hat das unverhandelbare Grundrecht dazu! KÖLN, 23.01.2022: Am kommenden Montag werden in Deutschland aber auch in Köln wieder Zehntausende Menschen an Spaziergängen teilnehmen, um gegen die unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen und gegen die Einschränkung von Grundrechten wie z.B. die Versammlungsfreiheit ein Signal zu

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+++ Kein Veedel für Antisemitismus +++

Kein Veedel für Antisemitismus Dringlichkeitsantrag der Altparteien zu Antisemitismus im Hauptausschuss nicht ausreichend KÖLN 01.06.2021: Die AfD-Ratsfraktion hat heute ein Statement mit ihrem Banner „Kein Veedel für Antisemitismus“ gesetzt. Die Altparteien haben gestern einen Dringlichkeitsantrag gegen Antisemitismus vor dem Hintergrund der jüngsten Raketenangriffe gegen den Staat Israel im Hauptausschuss gestellt.

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Bühnen Köln – unendliche Geschichten

Bühnen Köln – unendliche Geschichten Stadt Köln kann weder bauen noch mit Geld umgehen KÖLN 09.03.2021: Die Negativ Schlagzeilen reißen nicht ab. Die Bühnen der Stadt Köln, die nicht nur die Sanierungskosten von einer halben Milliarde verursacht haben, haben nun das Geld der Steuerzahler „verzockt“. Der angeblich sicheren Bank Greensill

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+++ Ratsbündnis zwischen CDU/ Grüne und VOLT steht +++

Ratsbündnis zwischen CDU/ Grüne und VOLT steht „Deutliche Zustimmung“ sieht anders aus KÖLN 08.03.2021: Im Superwahljahr 2021, fünf Monate nach der Kommunalwahl 2020, haben sich die drei Fraktionen CDU/ Grüne und VOLT auf einen Koalitionsvertrag geeinigt und diesen auf digitalen Parteitagen verabschiedet. „Die AfD Fraktion wird sich die Konstellation im

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+++ Erneutes juristisches Versagen des Verfassungsschutzes +++

Erneutes juristisches Versagen des Verfassungsschutzes Verwaltungsgericht Köln setzt der politischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes einen weiteren Riegel vor! KÖLN, 05.03.2021: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht zum Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht heute entschieden. Das Gericht macht den Verfassungsschutz für den Verstoß gegen die Stillhaltezusage

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