+++ Keine Verschiebung der Bundestagswahl möglich! +++

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+++ Keine Verschiebung der Bundestagswahl möglich! +++
Am gestrigen Tag berichteten mehrere Medien (u. a.

Tichys Einblick) über eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu der Frage, ob eine Verschiebung der Bundestagswahl verfassungsrechtlich zulässig wäre. Diese Ausarbeitung war von mir in Auftrag gegeben worden.
Zur Klarstellung bezüglich des Ergebnisses der Ausarbeitung sei gesagt:
Entgegen dem, was die Überschrift des Artikels bei Tichys Einblick vermuten lässt, hält der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine Verschiebung der Bundestagswahl über den vom Grundgesetz vorgesehenen Zeitkorridor (25. August bis 24. Oktober 2021) hinaus keineswegs für zulässig. Vielmehr weist der Wissenschaftliche Dienst darauf hin, dass die herrschende Meinung in der Verfassungsliteratur die Möglichkeit einer solchen Verlängerung der laufenden Wahlperiode wegen Verstoßes gegen das Demokratieprinzip ablehnt.
Dies entspricht auch exakt meiner Rechtsauffassung. Denn wir müssen uns vergegenwärtigen:
Demokratie bedeutet „Herrschaft auf Zeit“. Deshalb gehört es zu den grundlegenden Prinzipien des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates, dass die Volksvertreter in regelmäßigen, im Voraus bestimmten Abständen durch Wahlen abgelöst und neu legitimiert werden. Die Verlängerung der laufenden Wahlperiode wäre eine Aushebelung dieses Grundsatzes der „Herrschaft auf Zeit“ und käme einer „unzulässigen Selbstermächtigung“ gleich.
Ich habe mich hierzu bereits im Sommer in der Gesprächsrunde „Gegenrede“ von

Corinna Miazga geäußert.

Die entsprechende Passage findet sich ab Minute 6:20 im nachfolgend verlinkten Video. Hören Sie gerne rein.

Ihr Jochen Haug

https://www.youtube.com/watch?v=B231Hcet96c&t=753s&fbclid=IwAR3IX3WZM8_Ik2-ZLxP0esi1s-pg2oM75L3y2Sgb0u5bwqys_bkstUzcPts

Quelle: https://www.facebook.com/AfDKoeln/posts/3392678050828291

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