Berlin, 31. Januar 2020. Der Bundestag hat es am Donnerstag abgelehnt, sich in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu äußern, in dem es unter anderem um mögliche Kompetenzüberschreitungen der EU geht.
Unmittelbarer Gegenstand der Verfassungsbeschwerde (2 BvR 934/19) ist zwar ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Dieses jedoch beruht maßgeblich auf einer vorangegangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Mit der Verfassungsbeschwerde macht nun die evangelische Kirche Kompetenzüberschreitungen der EU und einen Verstoß gegen die Verfassungsidentität Deutschlands geltend. Hierzu will sich der Deutsche Bundestag nicht positionieren. Die AfD-Fraktion hatte eine Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht eingefordert.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Fabian Jacobi meint dazu:
„Äußerst problematisch ist die stete Tendenz des EuGH, bei jeder sich bietenden Gelegenheit den Wirkungsbereich der EU zulasten der nationalen Parlamente auszudehnen. Die Mitgliedstaaten der EU haben für den Bereich, um den es hier geht, nämlich die Stellung der Kirchen nach dem Grundgesetz, sogar eine ausdrückliche Schutzklausel zugunsten der nationalen Rechtsordnungen in die EU-Verträge hineingeschrieben. Den EuGH allerdings interessiert das nicht sonderlich. Nun sollte man meinen, dass das deutsche Parlament dazu etwas zu sagen hätte. Nicht so der Bundestag.“