In Deutschland leben ca. 150.000 Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen, und mehr als 90.000 in einer Pflegefamilie. Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass betreute Jugendliche in Ausbildung 75% ihres Erwerbseinkommens an das Jugendamt abgeben müssen. Offiziell wird diese Vorgehensweise als „Kostenheranziehung“ bezeichnet.
Ich habe zu diesem Thema über eine kl. Anfrage mehrere Fragen an die schwarz-gelbe Landesregierung gestellt, die sie unter folgendem Link finden können:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-8126.pdf
Leider konnte mir die Landesregierung die Fragen nur unzureichend beantworten – lediglich die genaue Anzahl der untergebrachten Jugendlichen für die Jahre 2016 u. 2017 wurde mir mitgeteilt. Die anderen Fragen konnten aufgrund „fehlender statistischer Daten“ nicht beantwortet werden.
Dennoch bleibe ich dran und werde mich weiterhin mit diesem Problem auseinandersetzen. Den besagten Jugendlichen liegen oftmals wegen ihres Heim- oder Pflegefamilienaufenthaltes, für den sie selbst wohl häufig am wenigsten können, mehr „Steine im Weg“, als denen, die im eigenen familiären Umfeld aufwachsen. Ihnen dann noch 75% ihres ohnehin nicht üppigen Azubi-Gehaltes abzuziehen, führt in meinen Augen eher zu einer geminderten Arbeitsmoral.
Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Ihre IDD
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