Der Bundesrat hat eine Gesetzesinitiative beschlossen, mit der die Symbole der EU im Strafrecht denselben Regeln unterstellt werden sollen wie die deutsche Bundesflagge und Nationalhymne. Inhalt der Gesetzesinitiative ist es, den strafrechtlichen Schutz der staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland nach Paragraph 90a Strafgesetzbuch in gleicher Weise auf die Flagge der EU und die ‚Europahymne‘ auszudehnen und deren „Verunglimpfung“ mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu belegen. Der Begründung des Gesetzentwurfs zufolge soll so die „notwendige Autorität der Hoheitsmacht“ der EU im Bewußtsein der Deutschen verankert werden.

Dazu teilt der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi mit:

„Schon der strafrechtliche Schutz der eigenen Staatssymbole ist wegen der damit einhergehenden Beschneidung der Meinungsfreiheit immer wieder umstritten, aber doch gerechtfertigt, weil die Symbole der deutschen Republik auch deren freiheitliche demokratische Grundordnung repräsentieren. Diese nun mit der EU gleichzusetzen, ist völlig verfehlt.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht der existierenden Strafvorschrift durch seine Betonung der Meinungsfreiheit weitgehend den Stachel genommen. Obwohl also die begründete Aussicht besteht, daß Verurteilungen wegen ‚EU-Verunglimpfung‘ ebenso selten Bestand haben dürften, würde bereits die Aussicht, sich womöglich als Angeklagter vor Gericht wiederzufinden, eine abschreckende Wirkung auch auf legitime und notwendige Kritik an der EU entfalten.“

Quelle: https://www.afdbundestag.de/jacobi-keine-gleichsetzung-der-eu-mit-dem-deutschen-staat-im-strafrecht/