AfD: „Autonomes Zentrums“ muss geschlossen werden!
Neuerlicher Anschlag auf die Wohnung des AfD-Kreisvorsitzenden
KÖLN, 19.09.19. Laut aktuellen Medienberichten hat die Stadt Köln den Nutzungsvertrag mit dem „Autonomen Zentrum“ an der Luxemburger Straße bis Ende April 2021 verlängert. Das Autonome Zentrum ist laut dem Verfassungsschutzbericht NRW 2018 „der wichtigste Anlaufpunkt des […] linksextremistischen Spektrums im Regierungsbezirk Köln“.
Heute Morgen entdeckte der Vorsitzende der AfD Köln Christer Cremer ein illegal angeklebtes Plakat an seinem Balkon. Es wurde bereits Strafantrag gegen unbekannt bei der Polizei gestellt. Zu solchen Vorfällen war es wiederholt gekommen.
Cremer hatte als sachkundiger Einwohner in der Sitzung des Ratsausschusses Allgemeine Verwaltung und Recht am vergangenen Montag den die Verwaltung um den Stadtdirektor Dr. Stephan Keller mit dem Verfassungsschutzbericht konfrontiert und erfragt, ob das für die Stadt Köln eine Rolle spiele. Eine Antwort liegt derzeit noch nicht vor.
Christer Cremer erklärt hierzu: „Köln ist ein Zentrum des Linksextremismus. Die Stadt Köln subventioniert und beherbergt offensichtlich linke Verfassungsfeinde. Es ist eine Ironie, dass am Tag eines Eingriffs in meine Privatsphäre die Fortsetzung der intensiven Kooperation der Stadt mit dem Zentrum der verfassungsfeindlichen Linken im Regierungsbezirk bekannt wird. Die sofortige Schließung des Autonomen Zentrums wird eine unserer Kernforderungen im Kommunalwahlkampf sein. Ich fasse das Plakat übrigens als persönliche Einladung für die auf dem Foto avisierte Veranstaltung auf. Mal gucken, ob ich hingehe. “
Anlagen:
- Fotos Plakat
- Landesverfassungsschutzbericht NRW 2018
- Kleine Anfrage Sven W. Tritschler (LT NRW Dr. 17/3442)
- Hinweis auf „stadtkritische Schnitzeljagden“ durch das „AZ“ am Tag der Besetzung des Stadthauses in Deutz am 31. Januar 2019 – Vorlage Landtag NRW 17/1713
- Hinweis auf Website des „AZ“ zur kurzfristigen Besetzung des Haus Vogelsanger Straße 230 -Antwort Kleine Anfrage Tritschler (LT NRW Dr. 17/7245)