+++ Direkte Demokratie auf Bundesebene: AfD-Fraktion fordert zu Zusammenarbeit auf +++

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BERLIN, 19.04.2018. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert die anderen Fraktionen dazu auf, gemeinsam an einem Gesetzesentwurf zur Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene zu arbeiten. Hierzu hat sie in der heutigen Plenarsitzung einen Antrag auf Einsetzung einer entsprechenden Enquete-Kommission eingereicht. Dieser wurde zur weiteren Beratung nun in den Innenausschuss verwiesen. „Alle bisherigen Gesetzesentwürfe zur Einführung direkter Demokratie auf Bundesebene sind an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gescheitert“, so der Bundestagsabgeordnete Jochen Haug in seiner ersten Plenarrede. „In einer Enquete-Kommission können die Grundlagen für einen Gesetzentwurf erarbeitet werden, der fraktionsübergreifend mehrheitsfähig ist. Das muss das Ziel sein.“

Haug beruft sich auf eine kurze Passage im Koalitionsvertrag. Darin kündigt die Bundesregierung die Einberufung einer Expertenkommission zur Prüfung ergänzender direktdemokratischer Elemente an. Jedoch haben in ihren jeweiligen Antrittsreden sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch Bundesinnenminister Horst Seehofer direkte Demokratie unerwähnt gelassen. „Es kann doch bei einer Kommission nicht mehr um die Frage gehen, ob wir direkte Demokratie auf Bundesebene brauchen“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses. „Es muss um die Frage gehen, wie wir sie ausgestalten wollen.“

Der Kölner Rechtsanwalt machte in seiner Rede klar, dass für die AfD-Fraktion drei Punkte elementar seien: Abgaben nationaler Souveränität an höhere Ebenen müssen per Volksentscheid genehmigt werden. Bürger sollen durch fakultatives Referendum ein Veto bei beschlossenen Gesetzen einlegen können. Außerdem sollen nach Wunsch der AfD eigene Gesetzesinitiativen auf Bundesebene ermöglicht werden. Umfragen belegen seit Jahren, dass sich eine überwältigende Mehrheit der Deutschen für die Einführung bundesweiter Volksabstimmungen ausspricht.

Die Rede von Jochen Haug:

 

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