Und wieder mal eine Aufregung über eine Äußerung, die noch nicht mal einen Sturm im Wasserglas auslösen sollte. Einsatz von Waffen gezielt gegen Flüchtlinge. Wahnsinn. Doch, wurde das tatsächlich so gesagt? Nein, natürlich nicht. Die Frage die NICHT im Raum steht ist doch, wird eine geschlossene Grenze auch geschützt. Antwort: Das wollen wir doch hoffen, sonst ist die Grenze ja nicht geschlossen. Und wie wir die Grenze geschützt? Nach dem Gesetz „über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG). Dort ist klar geregelt, wer, wann, unter welchen Umständen Schusswaffen gebrauchen darf.
Im § 11 UZwG ist der Schusswaffengebrauch im Grenzdienst geregelt. Der Empörungslevel ist mal wieder unangemessen hoch, und die Presse bauscht ein Problem auf, dass es, wenn überhaupt, nur auf Grundlage eines Gesetzes gibt.
Wie stellt sich Frau Glöckner denn die Sicherung der deutschen Grenze vor, wenn sie diese nur von Kontingenten pro Tag passieren lassen möchte?
Wie ist das Konzept zur Grenzsicherung derer, die Obergrenzen (200.000 pro anno) fordern?
Wie stellen sich diese Politiker die Grenzsicherung vor, wenn nicht nach den gültigen Gesetzen?
Wenn die „Grenzschützer“ ihren Auftrag nicht nach Recht und Gesetz ausüben sollen, wonach denn dann?
Nach Regelungen die irgendwer nach eigenem Gusto mal eben festlegt? Weil die aktuellen Gesetze nicht genehm sind? Ich hoffe inständig, dass wir noch nicht soweit sind. Wäre das so, dann wäre das ein Fall für den Verfassungsschutz!
Der Bundestag hat erst am 31. August 2015 (BGBK. I S. 1474) das UZwG geändert. Es sollte also auch Herrn Gabriel noch in Erinnerung sein, sollte man meinen. Sein Ruf nach dem Verfassungsschutz ist nicht nur lächerlich, er offenbart auch den Realitätsverlust des Noch-Vizekanzlers.
Nach §3 Absatz 1 (1) wird dieser tätig, wenn:
„Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben.“
Der bloße Verweis auf die gültige Rechtslage ist also schwer als solche Bestrebung zu definieren, es sei denn, das Gesetz als solches wäre die Bestrebung… das halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Schaut ich mir hingegen die Handlungen von Angela Merkel in Bezug auf diese Kriese an, dann habe ich da so meine Zweifel, ob diese nicht den Bestand und/oder die Sicherheit des Bundes erheblich gefährden. Das sei aber nur am Rande erwähnt.
Die Empörung ist natürlich wie immer gespielt.
Die gleichen Politiker haben überhaupt kein Problem damit, wenn die Türkei tatsächlich auf Flüchtlinge und Kurden schießt, im Gegenteil, dass ist den Damen und Herren sogar 3 Milliarden Euro wert.
Diese ganze Diskussion und Situation hätte vermieden werden können, wenn die Bundesregierung, und allen voran Frau Merkel, sich der Situation mit der gebotenen Zurückhaltung und „Gesetzeskonformität“ genähert hätte, was sie aber nicht getan hat. Die immer noch im Raume stehende Einladung an alle (auf der „Flucht“ werden bis zu 60 Millionen Menschen vermutet. Quelle: UNHCR), ist nicht zurück genommen und wird dafür sorgen, dass die Flüchtlingsströme nicht abreißen.
Wann wird die Grenze also geschlossen? Nach einer Millionen, zwei, fünf, zehn, zwanzig, fünfzig? Wie werden dann die Aufträge an die Grenzsicherung aussehen? Weiterhin alle Personen die das Land betreten wollen reinlassen? Oder wird es irgendwann einen Stopp der Aufnahme geben und der Ruf nach der Bundeswehr zur Grenzsicherung wird wieder lauter? Wie lautet dann die Anweisung an die Grenzschützer?
Wer A sagt, muss auch B sagen. Und wie Frau Petry hoffe auch ich, dass wir nicht erleben werden, dass an der deutschen Grenze wieder geschossen wird. Und schon gar nicht in den Rücken von Flüchtlingen.
Aber was ich sehr hoffe ist, dass die geltenden Gesetze wieder eingehalten werden. Im Umgang mit den Asylbewerbern, denen geholfen werden muss und denen, die wieder abgeschoben werden müssen. Dazu braucht es keine Verschärfung der gültigen Gesetze und Regelungen, deren Anwendung wäre schon ausreichend. Durch das bloße Ankündigen von Maßnahmen und Verschärfungen ist nämlich auch noch nichts zur Verbesserung der Situation beigetragen.
Es ist höchste Zeit.
Zum Abschluss noch ein Zitat:
„Wir werden uns gegen Zuwanderung in deutsche Sozialsysteme wehren – bis zur letzten Patrone!“
Horst Seehofer, März 2011 – nachzulesen im Spiegel Online, 10.03.2011
Hendrik Rottmann
Köln, 31.01.2016