Damit jede Stimme zählt: keine Sperrklausel bei Kommunalwahlen

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Düsseldorf, 19.02.2015

Obwohl der Verfassungsgerichtshof NRW in seinem Urteil vom 6. Juni 1999 Sperrklauseln bei Kommunalwahlen verworfen hatte, fordern nun vor allem SPD und CDU erneut die Einführung einer 2,5 bis 3-Prozent-Hürde. Die Begründungen sind laut Andreas Kemper, Vorsitzendem des AfD Kreisverbandes Paderborn, seit 1999 aber nicht plausibler geworden.

Weder die Behauptung, dass die vielen „Kleinparteien“ die politische Arbeit erschwerten, noch die Unterstellung, dass sich Ratsgruppen nicht aus politischen Gründen zusam­menschlössen, sondern um als „technische“ Fraktion finanzielle Vorteile zu haben, konn­ten belegt werden. Sogar ein von der SPD selbst vorgelegtes Rechtsgutachten kommt eindeutig zum Ergebnis, dass entsprechende Funktionsschwierigkeiten in der Praxis nicht nachgewiesen sind. Kemper: „Es gibt keine politisch nachvollziehbaren Gründe, Wähler­stimmen unterhalb einer willkürlichen Prozentschwelle als ungültig zu erklären. Hier geht es vielmehr um eine reine Marktbeschränkung zu Gunsten der regierenden Parteien“.

Die politische Vielfältigkeit vieler Kommunal- und Stadtparlamente ist laut AfD NRW viel­mehr ein positives Beispiel für gelebte Demokratie. Viele Bürger engagierten sich lieber in bürgernahen Wählergemeinschaften oder kleinen Parteien als den an bundespolitische Vorgaben gebundenen Regierungsparteien. „Offenbar ist es genau diese erhöhte Trans­parenz und das Mehr an Demokratie, was SPD, CDU und übrigens auch die Grünen so fürchten. Denn plötzlich gibt es eine Menge neuer Ratsvertreter, die liebgewonnenen Pri­vilegien der Altparteien hinterfragen und die Verkrustungen in den Räten und Verwaltun­gen mit ihren nervenden Fragen offenlegen“, erläutert Kemper. Anstatt die politische Kon­kurrenz in NRW durch Sperrklauseln auszuschließen, sollten die regierenden Parteien ihre Wähler durch Sachverstand und Problemlösungsbereitschaft überzeugen.

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