KÖLN, 01.September 2014
Nach letztem Stand der vorliegenden Gutachten der Behörde bzw. der Stadt ist klar, dass eine vollständige Neuauszählung der Kölner Kommunalwahlergebnisse rechtlich unzulässig wäre. Dieser etwas populistische und jedenfalls sehr teure Versuch der Grünen, die Wahl als Ganzes ins Visier zu nehmen, ist damit gescheitert.
Auch wie mit den entdeckten Auffälligkeiten des Briefwahlstimmbezirks 20827 im Bezirk Rodenkirchen umzugehen wäre, ist klar. Die rechtlich einwandfreie und kostengünstige Lösung heißt Neuauszählung. Der stellv. Fraktionsvorsitzende der AfD, Hendrik Rottmann, bringt es auf den Punkt: „Ergebnis des Gutachtens der Stadt war, es muss nicht, aber es kann noch einmal ausgezählt werden, wenn die rotgrüne Mehrheit im Wahlprüfungsausschusses und im Rat dies beschließt. Das stünde den Herrschaften auch gut zu Gesicht“.
Aber diese Lösung wurde bedauerlicherweise nicht gefunden, jedenfalls nicht von der rotgrünen Mehrheit, und auf die kommt es an. „Die AfD steht für Klarheit. Wenn es bei Wahlen zu signifikanten Auffälligkeiten kommt, dann muss es geprüft werden. Das sollte für alle gelten, auch für Rotgrün“, ergänzt der Porzer Rottmann. Rechtlich und vor allem aus demokratischen Gründen muss neu ausgezählt werden. „Dann haben wir alle Klarheit, ob Herr Ott gewählt oder „verzählt“ im Rat sitzt“, fasst Rottmann zusammen.