+++ Erneutes juristisches Versagen des Verfassungsschutzes +++
Erneutes juristisches Versagen des Verfassungsschutzes Verwaltungsgericht Köln setzt der politischen Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes einen weiteren Riegel vor! KÖLN, 05.03.2021: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht zum Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht heute entschieden. Das Gericht macht den Verfassungsschutz für den Verstoß gegen die Stillhaltezusage