AfD lehnt Haushaltsplan für 2018 ab – und behält sich rechtliche Schritte vor!
Wenngleich sie einzelne Posten als zustimmungsfähig erachtete, war es ihr durch den rechts-widrigen Ausschluss von den Vorbesprechungen der Fraktionsvorsitzenden nicht möglich, dem Haushaltsplan insgesamt zuzustimmen. Wolfram Baentsch wies als Vertreter der AfD im Rat der Stadt Köln zu Recht darauf hin, dass damit der „allgemeine Gleichheitsgrundsatz“ nach Art. 3 des